Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der aluplast GmbH

1 Geltung

Lieferungen, Leistungen (im folgenden Produkte) und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund unserer AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge; sie haben auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird.
Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§§ 14, 310 BGB). Unsere AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir nicht gesondert widersprechen. Sie werden auch durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder -durchführung nicht Vertragsinhalt.

2 Vertragsschluss

Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend. Sie beruhen auf Angaben des Kunden, ohne Kenntnis der Verhältnisse beim Kunden. Er trägt das Risiko, dass die auf dieser Grundlage angebotenen Produkte seinen Bedürfnissen entsprechen. Angebote des Kunden können wir innerhalb von 15 Werktagen annehmen.
Für Umfang und Gegenstand der Lieferung ist alleine die Auftragsbestätigung oder bei sofortiger Auftragsausführung der Lieferschein maßgebend. Enthalten diese Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn er das Produkt vorbehaltlos entgegennimmt und nicht innerhalb angemessener Frist schriftlich widerspricht.
Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist keine Beschaffenheitsgarantie. Angaben oder Abbildungen (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, Zeichnungen und technische Daten) sind nur annähernd, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich zusagen. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Schreib-, Rechen- und Kalkulationsfehler sind nicht verbindlich und begründen keinen Anspruch.
Auftragsänderungen oder -erweiterungen durch den Kunden nach Auftragsbestätigung berechtigen uns zur Preisanpassung und Lieferzeitverlängerung.
Soweit wir für bestimmte Produkte Dokumentationen vorhalten, stehen diese dem Kunden als kostenloses Download in unserem Login-Bereich unter www.aluplast-login.net zur Verfügung. Gedruckte Ausgaben solcher Dokumentationen können wir dem Kunden auf Bestellung gegen Berechnung zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für zusätzliche Kopien von Bedienungsanleitungen, Katalogblätter etc.

3 Preise/Zahlung

Mangels besonderer Vereinbarung gelten jeweils die Preise der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste.
Falls nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk zzgl. MwSt., ohne Nebenleistungen wie Verpackung, Verladung, Fracht, Entladung, Transportversicherung, Montage, Zoll, Installation, Implementierung, Einführung, Schulung, Pflege, Spesen, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen.


Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne jeden Abzug sofort netto fällig. Bei Auslandsgeschäften kann Lieferung nur gegen Vorkasse oder nach Stellung eines 100 % unwiderruflichen und bestätigten Akkreditivs erfolgen. Vereinbarter Skontoabzug erfolgt vom Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten. Es ist immer die Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich.
Bei Zahlungsverzug werden Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen hinfällig.
Bei Zahlungsverzug und bei begründeten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit des Kunden können wir Vorauszahlung verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. weiterer Leistung geltend machen. Dies gilt auch bei Ablehnung der Versicherung der Kundenforderung durch unseren Warenkreditversicherer.
Dem Kunden stehen ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4 Lieferung/Gefahrenübergang

Sofern nicht unzumutbar, sind Teil-, Mehr-, Minder- oder vorfristige Lieferung zulässig.
Lieferzeiten sind nur annähernd, es sei denn es ist ausdrücklich eine feste Lieferzeit zugesagt. Lieferzeiten beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung, nicht jedoch bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt und fällige Mitwirkungs- und Vorausleistungspflichten des Kunden erfüllt sind, es sei denn wir haben die Verzögerung zu vertreten.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Produkte bis dahin das Werk verlassen haben oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Nach Ablauf eines unverbindlichen Liefertermins kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor eine mindestens 30-tägige Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung, Verzögerungen teilen wir mit.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, die Pflichten unserer Vorlieferanten betreffen, es sei denn wir haben die Leistungsstörungen zu vertreten. Eventuelle Ersatzansprüche gegen Vorlieferanten werden an den Kunden abgetreten. Ist dem Kunden die Lieferung deshalb nicht mehr zumutbar, kann er vom Vertrag zurücktreten. Ein Versand erfolgt ohne Gewährleistung der billigsten Art auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde trägt die Gefahr auch bei Transport durch unsere eigenen Fahrzeuge oder bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung. Auf vorherige Weisung und Kosten des Kunden versichern wir Produkte und/oder Transport.
Bei Verzögerung des Versands infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Die Produkte müssen unverzüglich nach Eintreffen beim Kunden entladen werden. Wird die Entladung um mehr als 2 Stunden verzögert, trägt der Kunde die Kosten der Standzeit des Transportfahrzeuges. Werden die Produkte exportiert und verzollt, trägt der Kunde die Kosten einer Standzeit von mehr als 48 h, ohne Verzollung von mehr als 24 h.


5 Eigentum an Paletten

Paletten sind unser Eigentum. Sie sind unverzüglich nach Erhalt zurückzugeben.


6 Eigentumsvorbehalt


Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, gewährt uns der Kunde folgende Sicherheiten, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt:
Wir behalten uns das Eigentum an den Produkten bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor.
Wir behalten uns an allen dem Kunden – auch in elektronischer Form – überlassenen Mustern, Werkzeugen, Spezifikationen, Modellen, Plänen, Daten, Zeichnungen, Informationen körperlicher und unkörperlicher Art u. ä. alle Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte, vor. Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte sind untersagt.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts gilt Folgendes:
Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass unser (Mit-)Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.

  • Der Kunde hält die Produkte in einwandfreiem Zustand. Der Kunde versichert die Produkte auf seine Kosten zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden, soweit ihm dies zumutbar ist. Auf Anfordern ist ein Nachweis vorzulegen.
  • Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern und zu verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.
  • Der Kunde tritt Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Produkte, an Stelle der Produkte oder sonst hinsichtlich der Produkte entstehen (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung), mit allen Nebenrechten bereits jetzt sicherungshalber an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Produkte ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft werden. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
  • Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir sind zur Offenlegung berechtigt.
  • Bei Zugriffen Dritter auf die Produkte, insbesondere durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, weist der Kunde den Dritten auf unser Eigentum hin und unterrichtet uns unverzüglich. Der Kunde erstattet uns die Kosten unserer Intervention, sofern wir gegen Dritte keine Kostenerstattung durchsetzen können.


Werden unsere Produkte vom Kunden als wesentlicher Bestandteil für das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt den ihm gegen den Dritten oder den, den es angeht, erwachsenden Vergütungsanspruch wertanteilsmäßig an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Bei Weiterverkauf eines Grundstücks, dessen wesentlicher Bestandteil die Produkte geworden sind, tritt der Kunde die daraus entstehenden Forderungen bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Steht dem Kunden ein Anspruch auf Bestellung einer Sicherheitshypothek nach § 648 BGB zu, so geht dieser Anspruch in der bezeichneten Höhe auf uns über. Werden die Produkte wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks, können wir nach billigem Ermessen zur Sicherung die Einräumung einer Grundschuld in Höhe der bestehenden Forderung verlangen.
Vertragswidriges Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder Insolvenzantrag (Verwertungsfall), berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der Produkte oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Zurückbehaltungsrecht zu. Schadensersatzansprüche, einschließlich Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns, bleiben unberührt. Wir können uns an den zurückgenommenen Produkten durch freihändigen Verkauf befriedigen.


7 Mängelrechte

Transportschäden sind gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren. Der Weiterverkauf, der Einbau oder eine sonstige Nutzung beanstandeter Produkte gilt als Genehmigung der Produkte und als vertragsgemäße Erfüllung und schließt Mängelansprüche insoweit aus.
Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst ungenügend gewesen seien. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung etwaiger besonderer für den Betrieb des Kunden oder für den Im- oder Export geltende Vorschriften oder für das Bestehen erforderlicher Genehmigungen. Die Produkte dürfen nur in demjenigen Staat Verwendung finden, für den sie bestellt sind. Ein Reexport erfolgt auf Verantwortung und Haftung des Kunden. Das Entgegenstehen von Vorschriften oder das Nichtvorliegen von Genehmigungen berührt die Abnahmeverpflichtung nicht.
Materialbedingte Abweichungen von vereinbarter Qualität und Umfang sowie Änderungen der Leistung im Zuge des technischen Fortschritts, in der Konstruktion, der Gestaltung, dem Maß oder der Farbe sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht einschränken, keine Garantie vorliegt und dem Kunden zumutbar sind.
Zur Vornahme einer uns – nach unserer Wahl - notwendig erscheinenden Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat uns der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Wir tragen die zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Produkte nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurden.
Der Kunde haftet für unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen, wenn die Ursache des Mangels in seinem Verantwortungsbereich liegt und er dies mindestens fahrlässig nicht erkannt hat. Aufwendungen, die im Rahmen der Mängelhaftung nicht von uns zu tragen sind, werden dem Kunden berechnet.
Der Kunde hat ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir eine uns gesetzte mindestens 30-tägige Nachfrist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Das Recht auf Minderung ist ausgeschlossen, es sei denn es liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie.
Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, nicht ordnungsgemäßer Wartung und Pflege, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischem, elektrochemischem, elektrischem oder umweltbedingtem Einfluss wird keine Gewähr übernommen, sofern dies nicht von uns zu vertreten ist.
Gleiches gilt für Materialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, es sei denn der Mangel beruht nicht darauf.
Rückgriffsansprüche des Kunden gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit dem Verbraucher keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
Falls nicht anders vereinbart, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung, es sei denn das Gesetz schreibt gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Fristen vor, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Garantie.

8 Haftung

Für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für sonstige Schäden von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gilt Folgendes:

  • Für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
  • Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht beruhen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
  • Für Schäden, die auf Verletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht infolge leichter Fahrlässigkeit beruhen, haften wir nicht.
  • Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.


Die dem Kunden nach dem Gesetz zustehenden Rücktrittsrechte werden durch die Haftungsbeschränkung und den Haftungsausschluss nicht berührt.
Haftungsausschluss und -beschränkung gelten sowohl für vertragliche, vorvertragliche und quasivertragliche als auch für deliktische Anspruchsgrundlagen, jedoch nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen, wir eine Garantie übernommen haben oder soweit Schäden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. Der Kunde wird in branchenüblichem Umfang eigene Versicherungen unterhalten (z. B. Betriebsausfallversicherung).


9 Haftungsbegrenzung

Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt sich die Haftung je Schaden auf das Dreifache des betroffenen Auftragswertes. In dem Umfang, in dem unser Versicherer für den Schaden eintritt und Zahlung erbringt, haften wir auch darüber hinaus.


10 Schutzrechte/Geheimhaltung

Führt die Benutzung der Produkte zur Verletzung gewerblicher oder urheberrechtlicher Schutzrechte, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht für den Kunden erwirken oder die Produkte so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder diese durch schutzrechtskonforme Produkte austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, steht dem Kunden diesbezüglich ein Rücktrittsrecht zu.
Der Kunde wird sämtliche Vertragsinhalte, insbes. Preise und Rabatte, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich behandeln und ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Einwilligung keine Informationen, Dokumentationen, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen an Dritte weitergeben oder sonst zugänglich machen. Das gilt nicht, wenn diese Inhalte ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungs-pflicht öffentlich bekannt sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung wird der Kunde auch seinen Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen sowie Dritten, denen die Inhalte zugänglich gemacht werden, auferlegen. Wir dürfen den Kunden und das Projekt als Referenz benennen.


11 Schlussbestimmungen

Die AGB gelten auch für die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Kunde hat diese AGB seinen verbundenen Unternehmen aufzuerlegen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen. § 354 a HGB bleibt unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Falls nicht anders vereinbart und unabhängig von dem vereinbarten Incoterm, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, die nicht auf einer individuellen Vereinbarung beruhen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

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